Wir übernehmen für Sie die Formalitäten, die im Falle der Änderung der Nutzungsart von Räumlichkeiten erforderlich sind
Eine Änderung der Nutzungsart – auch ohne bauliche Änderung – ist baugenehmigungspflichtig. So muss bspw. die Umnutzung von Wohnraum in Büroraum oder die Umnutzung eines Ladenlokals genehmigt werden. Zur Beantragung dieser Nutzungsänderung sind u.a. folgende Unterlagen notwendig.
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen mit Eintragung der Einrichtung
- Nutzflächenberechnungen
- Evtl. Stellplatznachweis